KFZ-Sachverständigenbüro CANER

Schnell, flexibel und Kompetent

Hinweise:

Nach einem unverschuldeten oder teilverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden):


Nicht auf die Schadensregulierung der Versicherer (Sachverständigen) einlassen.
haben Sie die Wahl eines freien und unabhängigen Kfz- Sachverständigen
haben Sie die freie Wahl einer Kfz- Werkstatt
können Sie einen Rechtsanwalt zwecks Schadensregulierung beauftragen
Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadensumfang und Schadenshöhe  zu beauftragen.
 


Tipp:

Achten Sie auf die  hohe Qualifikation, Zertifizierung und vor allem auf die Erfahrung (Kompetenz) des Sachverständigen, denn jeder Mensch kann sich Sachverständiger oder  Gutachter nennen.