Hinweise: Nach einem unverschuldeten oder teilverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden): Nicht auf die Schadensregulierung der Versicherer (Sachverständigen) einlassen. haben Sie die Wahl eines freien und unabhängigen Kfz- Sachverständigen haben Sie die freie Wahl einer Kfz- Werkstatt können Sie einen Rechtsanwalt zwecks Schadensregulierung beauftragen Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadensumfang und Schadenshöhe zu beauftragen.
Tipp: Achten Sie auf die hohe Qualifikation, Zertifizierung und vor allem auf die Erfahrung (Kompetenz) des Sachverständigen, denn jeder Mensch kann sich Sachverständiger oder Gutachter nennen.
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